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Tarifbestimmungen zu den Mehrfahrtenkarten

Die Mehrfahrtenkarten "Kurzstrecke Preisstufe K" und die "5-Fahrtenkarten Preisstufe A und S" berechtigen zu jeweils 5 Fahrten. Sie können auch von mehreren Fahrgästen gleichzeitig benutzt werden. Für jeden Fahrgast ist ein Feld zu stempeln.

Die Streifenkarte "10 Streifen (Preisstufen 2 bis 10)" enthält 10 Streifen und kann auch von mehreren Fahrgästen gleichzeitig benutzt werden. Für jeden Fahrgast ist die für das Fahrtziel erforderliche Anzahl von Streifen zu stempeln. Dabei gelten der abgestempelte Streifen und alle leeren Streifen mit niedrigerer Nummer als entwertet.

Streifenkarten sind, ausgenommen bei der Benutzung während einer Fahrt, unpersönlich und übertragbar.
Die einzelnen Streifen müssen mit dem Stammabschnitt ursprünglich verbunden sein.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzelfahrkarten in 5.1.1 sinngemäß:

Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind beliebig oft gestattet. Rund- und Rückfahrten sind unzulässig.

Fahrten mit Einzelfahrkarten müssen einschließlich der Umsteige-/Fahrtunterbrechungszeiten ab aufgedruckter Tagesangabe und Uhrzeit

  • bei Preisstufen Z/K/S nach 60 Minuten,
  • bei Preisstufen 2 und A nach 90 Minuten,
  • bei Preisstufen 3 bis 5 nach 180 Minuten,
  • ab Preisstufe 6 nach 240 Minuten

beendet sein.

Bei Zeitüberschreitungen ist ein neuer Fahrausweis zu lösen. Dies gilt nicht bei fahrplan- oder betriebsbedingten Verzögerungen.

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